Galerist G plant in Berlin eine Verkaufsausstellung mit Kunstwerken des in Worpswede lebenden Künstlers K. G vereinbart mit K, aus dessen Bestand 20 Skulpturen auszustellen. Für den Fall des Verkaufs einer Skulptur durch G wird vereinbart, dass G sich 40 % vom Nettoverkaufserlös als Provision einbehält und den Restbetrag an K ausbezahlt.

Auf der im Februar 2023 stattfindenden Verkaufsausstellung kann G die folgenden Skulpturen verkaufen:

  1. An den Privatsammler P aus München die Skulptur "Venus von Berlin" für 30.000 EUR; P holt die Skulptur selbst in Berlin ab.
  2. An einen Privatsammler aus China die Skulptur "Der Nachdenker" für 45.000 EUR; die Skulptur wird von einem vom Erwerber beauftragten Frachtführer nachweislich nach China transportiert.

Von dem befreundeten Galeristen Z aus Zürich wird G überredet, nach Ablauf der Ausstellung 5 besonders wertvolle, bisher nicht verkaufte Skulpturen in der Galerie des Z in Zürich auszustellen. Die Skulpturen werden von einem von G beauftragten, auf Kunsttransporte spezialisierten Frachtunternehmen F mit Sitz in der Schweiz für 3.000 EUR von Berlin nach Zürich transportiert.

Die Ausstellung in Zürich hatte unerwarteten Erfolg, da G bei dieser Ausstellung die Skulpturengruppe "Goliath und die Laokoon-Gruppe" für 200.000 EUR an einen Schweizer Privatsammler verkaufen konnte. Vereinbarungsgemäß berechnete Z dem G eine Vermittlungsprovision von 15 % (= 30.000 EUR), da er selbst gegenüber den Käufern nicht in eigenem Namen aufgetreten war. Z stellte noch im März 2023 seine Rechnung über 30.000 EUR gegenüber G aus und leitete die restlichen 170.000 EUR, die er von dem Käufer erhalten hatte, an G weiter. Die Skulpturengruppe lässt G wiederum von F zu dem Käufer in der Schweiz für 2.000 EUR transportieren.

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