Nach 2 Jahren sind die Auswirkungen der Reform unterschiedlich.

  • In Berlin wird Geld aus Verbrechen noch nicht wirksam abgeschöpft. Laut Justizverwaltung ist bei vielen Betroffenen einfach "nichts zu holen" und vollstreckt werden könne auch nicht, wenn Rechtsmittel eingelegt seien. Das wohl größte Problem sieht die Justizverwaltung hier jedoch intern. Bei den Neuregelungen handle es sich um ein neues Konzept, sodass viele Rechtspfleger noch nicht sicher im Umgang mit den neuen Vorschriften seien.
  • In Hamburg hingegen ist die Bilanz gänzlich positiv: Bereits nach knapp einem Jahr wurden 316 Einziehungsentscheidungen getroffen, davon 108 vollstreckt und insgesamt 4,3 Mio. EUR der Staatskasse zugeführt.

Eine eindeutige Bilanz wird sich vermutlich in den nächsten Monaten ergeben. Insgesamt ordnen die Gerichte jetzt deutlich mehr Einziehungen an als vor Inkrafttreten der Reform. Der Schwerpunkt der Behörden liegt jedoch nicht nur bei den Einziehungen selbst, sondern insbesondere bei internen Maßnahmen: Mitarbeiter werden geschult, interne Kontrollen verschärft und neue Abläufe integriert. Insbesondere der Verfahrensablauf der Einziehung wird mit der Zeit immer weiter ausgebaut. Das Gericht muss nicht nur eine Einziehung anordnen, sondern diese auch vollziehen und den Geschädigten oder der Staatskasse zuführen.

Und: Die Staatsanwaltschaften werden verstärkt durch die übergeordneten Generalstaatsanwaltschaften kontrolliert, ob Einziehungsmaßnahmen im konkreten Fall unterlassen wurden. Es ist zu erwarten, dass sich die Bilanz vor allem mit der Zeit und steigender Erfahrung der Justiz verbessern wird.

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