(1)[1] Für alle Laufzeiten (0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) gelten die gleichen Risikogewichte für die Sensitivitäten gegenüber Kreditspreadrisikofaktoren bei Nicht-Verbriefungspositionen innerhalb jeder Unterklasse in Tabelle 4:
Tabelle 4 |
Unterklasse | Bonität | Sektor | Risikogewicht (Prozentpunkte) |
1 | Sämtliche Bonitätsstufen | Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Mitgliedstaats | 0,5 % |
2 | Bonitätsstufe 1 bis 3 | Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen | 0,5 % |
3 | Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen | 1,0 % | |
4 | Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen | 5,0 % | |
5 | Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 3,0 % | |
6 | Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen | 3,0 % | |
7 | Technologie, Telekommunikation | 2,0 % | |
8 | Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten | 1,5 % | |
9 |
|
Von Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat begebene gedeckte Schuldverschreibungen | 1,0 % |
10 | Bonitätsstufe 1 | Von Kreditinstituten in Drittländern begebene gedeckte Schuldverschreibungen | 1,5 % |
Bonitätsstufen 2 bis 3 | 2,5 % | ||
11 | Bonitätsstufen 4 bis 6 (ohne Rating) | Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen | 2 % |
12 | Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen | 4,0 % | |
13 | Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen | 12,0 % | |
14 | Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 7,0 % | |
15 | Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen | 8,5 % | |
16 | Technologie, Telekommunikation | 5,5 % | |
17 | Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten | 5,0 % | |
18 | Sonstige Sektoren | 12,0 % | |
19 | Börsennotierte Kreditindizes, deren einzelne Bestandteile mehrheitlich als "Investment Grade" eingestuft sind | 1,5 % | |
20 | Börsennotierte Kreditindizes, deren einzelne Bestandteile mehrheitlich nicht als "Investment Grade" eingestuft sind oder nicht über ein Rating verfügen | 5 % |
Bis 30.03.2021:
(1) Für alle Laufzeiten (0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) gelten die gleichen Risikogewichte für die Sensitivitäten gegenüber Kreditspreadrisikofaktoren bei Nicht-Verbriefungspositionen innerhalb jeder Unterklasse in Tabelle 4:
Tabelle 4 |
Unterklasse | Bonität | Sektor | Risikogewicht (Prozentpunkte) |
1 | alle | Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Mitgliedstaats | 0,50 % |
2 | Bonitätsstufe 1 bis 3 | Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands, multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen gemäß Artikel 117 Absatz 2 oder Artikel 118 | 0,5 % |
3 | Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen | 1,0 % | |
4 | Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen | 5,0 % | |
5 | Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 3,0 % | |
6 | Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 3,0 % | |
7 | Technologie, Telekommunikation | 2,0 % | |
8 | Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten | 1,5 % | |
9 | Von Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat begebene gedeckte Schuldverschreibungen | 1,0 % | |
11 | Bontitätsstufe 4 bis 6 | Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands, multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen gemäß Artikel 117 Absatz 2 oder Artikel 118 |
|
12 | Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen | 4,0 % | |
13 | Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen | 12,0 % | |
14 | Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 7,0 % | |
15 | Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 8,5 % | |
16 | Technologie, Telekommunikation | 5,5 % | |
17 | Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeite... |
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