(1) Für Vega-Risikofaktoren gelten die Delta-Unterklassen nach Unterabschnitt 1.
(1) Die Unterklassen für Vega-Risikofaktoren entsprechen den Unterklassen, die gemäß Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 für Delta-Risikofaktoren festgelegt wurden.
(2) Das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k wird als Anteil am aktuellen Wert dieses Risikofaktors k bestimmt, der die implizite Volatilität des Basiswerts gemäß Abschnitt 3 angibt.
(2) Die risikogewichteten Positionsbeträge für Sensitivitäten gegenüber Vega-Risikofaktoren werden gemäß der Risikoklasse der Risikofaktoren wie folgt zugewiesen:
Tabelle 1
Risikoklasse |
Risikogewichtete Positionsbeträge |
Allgemeines Zinsrisiko |
100 % |
CSR bei Nicht-Verbriefungen |
100 % |
CSR bei Verbriefungen (ACTP) |
100 % |
CSR bei Verbriefungen (Nicht-ACTP) |
100 % |
Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung und Indizes) |
77,78 % |
Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung und sonstige Sektoren) |
100 % |
Warenposition |
100 % |
Fremdwährung |
100 % |
(3) Der in Absatz 2 genannte Anteil ist abhängig von der angenommenen Liquidität des jeweiligen Risikofaktortyps gemäß folgender Formel:
dabei gilt:
RWk = das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k;
RWσ wird auf 55 % festgesetzt; und
LHrisk class entspricht dem regulierungsrechtlichen Liquiditätshorizont, der bei der Bestimmung jedes Vega-Risikofaktors k vorgegeben wird. LHrisk class wird gemäß folgender Tabelle bestimmt:
Risikoklasse |
LHrisk class |
Risikogewichte |
allgemeines Zinsrisiko |
60 |
100 % |
Kreditspreadrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen |
120 |
100 % |
Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen |
120 |
100 % |
Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen |
120 |
100 % |
Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung und Indizes) |
20 |
77,78 % |
Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung und sonstige Sektoren) |
60 |
100 % |
Waren |
120 |
100 % |
Fremdwährung |
40 |
100 % |
(3) Der in Absatz 2 genannte Anteil ist abhängig von der angenommenen Liquidität des jeweiligen Risikofaktortyps gemäß folgender Formel:
dabei gilt:
RWk = das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k;
RWσ wird auf 55 % festgesetzt; und
LHrisk class entspricht dem regulierungsrechtlichen Liquiditätshorizont, der bei der Bestimmung jedes Vega- Risikofaktors k vorgegeben wird. LHrisk class wird gemäß folgender Tabelle bestimmt:
Risikoklasse |
LHrisk class |
allgemeines Zinsrisiko |
60 |
Kreditspreadrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen |
120 |
Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen |
120 |
Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen |
120 |
Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung) |
20 |
Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung) |
60 |
Waren |
120 |
Fremdwährung |
40 |
(4) Im Hinblick auf das Krümmungsrisiko werden — vorbehaltlich anderer Vorgaben in diesem Kapitel — die im Zusammenhang mit dem Delta-Faktor-Risiko gemäß Unterabschnitt 1 verwendeten Unterklassen angewandt.
(5) Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des Fremdwährungsrisikos und des Aktienkursrisikos werden die Risikogewichte des Krümmungsrisikos als relative Verschiebungen entsprechend den Risikogewichten des Delta- Faktor-Risikos gemäß Unterabschnitt 1 angewandt.
(6) Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos, Kreditspreadrisikos und Warenpositionsrisikos werden die Risikogewichte des Krümmungsrisikos als parallele Verschiebungen aller Scheitelpunkte jeder Kurve auf der Grundlage des höchsten, in Unterabschnitt 1 für die jeweilige Risikoklasse genannten Delta- Risikogewichts angewandt.
(6) Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos, Kreditspreadrisikos und Warenpositionsrisikos wird das Risikogewicht des Krümmungsrisikos als parallele Verschiebung aller Scheitelpunkte jeder Kurve auf der Grundlage des höchsten in Unterabschnitt 1 für die jeweilige Unterklasse genannten Delta-Risikogewichts angewandt.