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Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

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§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

 

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

 

(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.

§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

 

(1) 1Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. 2Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.

 

(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von

 

1.

Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie

 

2.

Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,

wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

 

(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

 

1.

Zubehörräume, insbesondere:

 

a)

Kellerräume,

 

b)

Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,

 

c)

Waschküchen,

 

d)

Bodenräume,

 

e)

Trockenräume,

 

f)

Heizungsräume und

 

g)

Garagen,

 

2.

Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie

 

3.

Geschäftsräume.

§ 3 Ermittlung der Grundfläche

 

(1) 1Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. 2Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.

 

(2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von

 

1.

Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,

 

2.

Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,

 

3.

fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen,

 

4.

freiliegenden Installationen,

 

5.

Einbaumöbeln und

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