Fehlt z. B. ein Beleg in der Buchhaltung oder kann ein Geldzugang auf der Bank mangels Bezeichnung auf dem Kontoauszug nicht richtig zugeordnet werden, kann man ausnahmsweise eine Hilfsbuchung auf einem Zwischenkonto "Unklare Posten" vornehmen, das man gesondert einrichten muss. Wichtig ist, dass zeitnah die entsprechenden Hilfsbuchungen aufgelöst werden. Spätestens zum Jahresabschluss darf es keine "Unklaren Posten" mehr geben.

Enthält das Hilfskonto "Unklare Posten" regelmäßig zahlreiche Positionen, kann und wird das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung insgesamt anzweifeln. Die gängigen Kontenrahmen sehen ein Hilfskonto "Unklare Posten" nicht vor!

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