Begriff

Ab einem bestimmten Ausmaß werden Aufwendungen zur Sicherung des Unternehmens gegen Schäden jeglicher Art unwirtschaftlich. Das gilt für den Einbruchschutz ebenso wie für die Feuersicherheit oder die Sicherheit der Informationsverarbeitung. Da es unmöglich ist, eine hundertprozentige Sicherheit mit sinnvollem Aufwand zu erreichen, wird sich der Unternehmer gegen die finanziellen Folgen aus nicht zu verhindernden Schadensereignissen versichern. Aufgabe des Controllers ist es, diese Versicherungen zu prüfen und für die richtige Berücksichtigung in Buchhaltung und Kostenrechnung zu sorgen.

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