Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

 

1.

der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106,

 

2.

der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und

 

3.

der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß § 108.

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