2. |
Dieser Posten entspricht der Summe der Passivseite der Bilanz abzüglich der in Unternummer 1 genannten Passiva und abzüglich der Verbindlichkeiten aus Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. |
3. |
Depotforderungen können nur in der Höhe angesetzt werden, in der ihnen auf der Passivseite entsprechende Soll-Werte nach Retrozession gegenüberstehen. |
4. |
Vorbehaltlich der Unternummern 1, 3 und 7 müssen die Gesamtbeträge für die einzelnen Posten in Spalte 01 mit den jeweiligen Bilanzwerten übereinstimmen. |
5. |
In diesem Bilanzposten enthaltene rückständige Zinsund Mietforderungen können in Spalte 02, alle übrigen sonstigen Forderungen dürfen nur in Spalte 04 eingesetzt werden. |
6. |
In diesem Bilanzposten enthaltene vorausgezahlte Versicherungsleistungen können in Spalte 02, alle übrigen anderen Vermögenswerte dürfen nur in Spalte 04 eingesetzt werden. |
7. |
Dieser Posten entspricht der Summe der Aktivseite der Bilanz abzüglich der in Unternummer 1 genannten Aktiva und abzüglich der Verbindlichkeiten aus Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. |
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