1.

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen, die versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, wenn das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, sowie die hierzu gehörenden Anteile der Rückversicherungsunternehmen an den versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen und die darauf entfallenden Depotverbindlichkeiten bleiben unberücksichtigt, soweit die Rückversicherungsunternehmen an diesem Geschäft beteiligt sind.

Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft sind auf Seite 2 unter dem Posten "Kapitalanlagen" auszuweisen.

 

2.

Dieser Posten entspricht der Summe der Passivseite der Bilanz abzüglich der in Unternummer 1 genannten Passiva und abzüglich der Verbindlichkeiten aus Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.

 

3.

Depotforderungen können nur in der Höhe angesetzt werden, in der ihnen auf der Passivseite entsprechende Soll-Werte nach Retrozession gegenüberstehen.

 

4.

Vorbehaltlich der Unternummern 1, 3 und 7 müssen die Gesamtbeträge für die einzelnen Posten in Spalte 01 mit den jeweiligen Bilanzwerten übereinstimmen.

 

5.

In diesem Bilanzposten enthaltene rückständige Zinsund Mietforderungen können in Spalte 02, alle übrigen sonstigen Forderungen dürfen nur in Spalte 04 eingesetzt werden.

 

6.

In diesem Bilanzposten enthaltene vorausgezahlte Versicherungsleistungen können in Spalte 02, alle übrigen anderen Vermögenswerte dürfen nur in Spalte 04 eingesetzt werden.

 

7.

Dieser Posten entspricht der Summe der Aktivseite der Bilanz abzüglich der in Unternummer 1 genannten Aktiva und abzüglich der Verbindlichkeiten aus Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.

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