Die GmbH sollte ausreichend versichert sein. Allerdings muss der Geschäftsführer hier einen Spagat schaffen: Einerseits gilt es, bestehende Risiken abzusichern, andererseits sollen keine Firmengelder für überflüssige Versicherungen verschwendet werden. Und: In beiden Fällen drohen dem Geschäftsführer Haftungsrisiken. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den möglichen Versicherungsschutz und stellt die gängigen gewerblichen Versicherungen vor. So kann der Geschäftsführer überprüfen, ob sein Unternehmen ausreichend und bedarfsgerecht versichert ist.
Die 6 häufigsten Fallen
Der GmbH-Geschäftsführer versichert nicht alle Standorte der GmbH
Grundsätzlich ist jeder sog. Versicherungsort gesondert zu versichern. Vergisst der Geschäftsführer bei Abschluss der Versicherung eine Zweigstelle oder Niederlassung, so besteht für diese kein Versicherungsschutz.
Der Geschäftsführer versichert nicht alle versicherbaren Gefahren
Die üblichen Sachversicherungen beziehen sich auf explizit aufgeführte Gefahren, wie Feuer oder Leitungswasser. Versäumt es der Geschäftsführer, ein zu versicherndes Risiko, z. B. für Elementarschäden wie Überschwemmungen, abzusichern, besteht kein Versicherungsschutz.
→ Kap. 1.5
Der Geschäftsführer vereinbart keine ausreichend hohen Versicherungssummen
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kann es sein, dass die GmbH einen Teil des Schadens selbst tragen muss. Bei einer Unterversicherung ersetzt die Versicherung den Schaden nur anteilig.
→ Kap. 4
Der Geschäftsführer deckt nicht alle Risiken des Geschäftsbetriebs ab
Beispielsweise vergisst der Geschäftsführer die Versicherung von Unterbrechungsschäden, obwohl dies für die GmbH sinnvoll ist. Oder er versäumt es, Waren gegen Transportrisiken oder gegen Einbruchdiebstahl zu versichern. Oder die GmbH erleidet Forderungsausfälle, die ggf. durch eine Kreditversicherung hätten vermieden werden können. Im Einzelfall kann es auch geboten sein, Cyber-Risiken abzusichern.
→ Kap. 3
Der Geschäftsführer überschätzt den Umfang von Versicherungen
Der Versicherungsschutz kann nicht alle unternehmerischen Risiken abdecken. So sind z. B. Produkthaftpflichtrisiken nicht vollständig über die normale Betriebshaftpflicht versichert, sondern müssen gesondert versichert werden. Auch Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflicht nicht oder nur eingeschränkt versichert.
→ Kap. 1-3
Der Geschäftsführer nimmt keine professionelle Beratung in Anspruch
Der Versicherungsmarkt ist unübersichtlich. Mit professioneller Hilfe, z. B. durch einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater, können Prämien gespart und der Versicherungsschutz optimiert werden.
→ Kap. 5