1Im Unterposten "Abgegebene Rückversicherungsbeiträge" sind folgende Beträge auszuweisen:

 

1.

die den Rückversicherern gutgeschriebenen Beiträge und Nebenleistungen der Versicherungsnehmer;

 

2.

die an einen Versicherungspool abgegebenen Beiträge;

 

3.

die bei Abschluß oder Erhöhung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts an den Rückversicherer abgeführten Portefeuille-Eintrittsbeiträge.

2Von den Beträgen gemäß Satz 1 sind die bei Aufgabe oder Verminderung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts vom Rückversicherer erhaltenen Portefeuille-Austrittsbeiträge abzusetzen.

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