1Im Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert:
1. |
der Name und der Vorname sowie die Firma der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist, |
2. |
das Geburtsdatum, |
3. |
die Angabe, ob der Eintragungspflichtige tätig wird
oder
|
4. |
die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde, |
6. |
die betriebliche Anschrift, |
7. |
die Registrierungsnummer nach § 9 Absatz 3, |
8. |
bei einem Versicherungsvermittler, der nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung keiner Erlaubnis bedarf, das oder die haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen, |
9. |
der Name und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, |
10. |
die Geburtsdaten der nach Nummer 9 eingetragenen Personen. |
2Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch der Name und der Vorname der natürlichen Personen gespeichert, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind.
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