Arbeitgeber sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie erwerben also keine Rentenansprüche gegen eine öffentliche Kasse, die mit denen von Arbeitnehmern vergleichbar sind. Um im Alter abgesichert zu sein, können Beiträge an eine Versorgungskasse geleistet werden, die ab einem bestimmten Alter eine Geldrente auszahlt. Gleiches gilt zumeist für Freiberufler, wie z. B. Ärzte und Zahnärzte.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge