Unverbindlich und ohne rechtliche Folgewirkung ist der sog. Letter of Interest. Mit einem solchen Schreiben wird ein bloßes Interesse bekundet, auf das die andere Seite reagieren kann oder nicht. Es ist gewissermaßen die Einladung, in einen Kontakt zu treten, der Vertragsverhandlungen überhaupt erst möglich macht. Letters of Interest enthalten Formulierungen wie

"Mit großem Interesse haben wir Ihre Präsentation auf der ... – Messe in – .... verfolgt. Als mittelständischer Hersteller von ... sind wir auf eine hocheffiziente Logistik in besonderem Maße angewiesen. Gerne würden wir deshalb die Möglichkeiten einer Kooperation unserer Unternehmen .... mit Ihnen erörtern."

Bleibt das Interesse unerwidert oder der erste Kontakt enttäuschend, hat dies für keine Seite rechtliche Folgen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge