Vor allem Verträge, die über eine längere Zeit laufen, können unter bestimmten Voraussetzungen fristgerecht, manchmal auch fristlos gekündigt werden. Auch hier ist zu beachten, dass die Erklärung der Kündigung grundsätzlich bedingungs- und befristungsfeindlich ist, um Klarheit darüber zu geben, ob der Vertrag, z. B. Mietvertrag, gekündigt wurde.

 
Praxis-Tipp

Wirksamkeit einer Kündigung

Kündigung können oft nur innerhalb bestimmter Fristen erklärt werden. Wird in eine Kündigung unzulässigerweise eine Bedingung aufgenommen wird, ist die Kündigung unwirksam. Das bedeutet, es wird so getan, als wenn keine Kündigung erklärt worden wäre. Dies kann auch für die Besteuerung weitreichende Folgen haben, da bei fehlschlagender Kündigung grundsätzlich auch die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass das betreffende Rechtsgeschäft, z. B. der Miet- oder Darlehensvertrag, weiterhin Bestand hat. Deshalb sollten auch Steuerberaterinnen/Steuerberater die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung nicht aus den Augen verlieren.

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