Rz. 1181

Bei der Kapitalerhöhung ist zunächst zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung zu unterscheiden. Während bei der effektiven Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung gegen Einlagen, "ordentliche Kapitalerhöhung") der Gesellschaft neues Eigenkapital zugeführt wird, werden bei der nominellen Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) nur Rücklagen in Stammkapital umgebucht, also Umbuchungen zwischen zwei verschiedenen Eigenkapitalpositionen vorgenommen (mit der Folge des stärkeren Kapitalschutzes in Bezug auf die Eigenkapitalpositionen).

 

Rz. 1182

Bei der effektiven Kapitalerhöhung ist weiter – wie bei der Gründung – zwischen der Art der Kapitalaufbringung in bar oder durch Sacheinlagen zu unterscheiden. Bei der effektiven Kapitalerhöhung gibt es zudem die Besonderheit der Kapitalerhöhung in Form genehmigten Kapitals.

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