Mit "vorausgefüllter Steuererklärung" bezeichnet die Finanzverwaltung ein optionales Serviceangebot, das die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtert. Den Bürgern wird eine aktuelle Datenbasis (Bescheinigungen Dritter) kostenlos zum Abruf bereitgestellt. Sämtliche Bescheinigungen, die dem Finanzamt zu dem Steuerpflichtigen vorliegen, können eingesehen, elektronisch abgerufen und automatisch in die passenden Felder der Einkommensteuererklärung übernommen werden. Diese Bescheinigungen müssen für die Einkommensteuererklärung 2024 von den Dritten, z. B. Arbeitgebern oder Versicherungen, aufgrund gesetzlicher Fristen spätestens bis zum 28.2.2025 übermittelt sein. Die zeitliche Kulanz für die Einstellung der Belege bis Ende Februar gilt entsprechend für die Folgejahre. Nach 4 Jahren werden die bereit gestellten Daten wieder gelöscht.
2.1 Registrierung ("Mein ELSTER")
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an diesem Verfahren als "Datenabrufer/Datenabholer" ist neben Computer oder Smartphone und Internetzugang die einmalige Registrierung mit der IdNr bei "Mein ELSTER".
Folgende Registrierungsarten stehen zur Verfügung:
- Zertifikatsdatei auf dem Computer
- ElsterSecure – die Authentifizierungs-App von ELSTER (QR-Code)
- elektronischer Personalausweis
- Signaturkarte
- Sicherheitsstick
Privatpersonen, die i. d. R. nur einmal im Jahr ihre Einkommensteuererklärung abgeben, entscheiden sich regelmäßig für die kostengünstigen Registrierungen mittels Zertifikatsdatei oder ElsterSecure, denn bei Registrierung per Stick, Signaturkarte oder elektronischem Personalausweis fallen zusätzlich Kosten für Karte, Stick oder Kartenlesegerät an, die zuvor käuflich erworben werden müssen.
Für die Registrierung mittels Zertifizierungsdatei ist die Angabe der E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und die IdNr erforderlich. Nach der Dateneingabe wird dem Steuerpflichtigen eine E-Mail mit einer Bestätigungsaufforderung übersandt. Nach der Bestätigung erhält der Steuerpflichtige mit einer weiteren E-Mail eine "Aktivierungs-ID" und per Briefpost einen "Aktivierungs-Code". Den Brief versendet die Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes an die Adresse, die dort zur IdNr oder Steuernummer in den Meldedaten gespeichert ist. Der Brief der Finanzverwaltung sollte spätestens 2 Wochen nach E-Mail-Bestätigung beim Steuerpflichtigen eingegangen sein. Mit postalischem Eingang des Aktivierungs-Codes kann der 2. Teil der Registrierung erfolgen. Dazu ist sowohl die Eingabe der Aktivierungs-ID aus der E-Mail als auch die Eingabe des Aktivierungs-Codes aus dem Brief erforderlich. Die Zertifikatsdatei wird heruntergeladen und abgespeichert. Der Steuerpflichtige findet die heruntergeladene und abgespeicherte Zertifikatsdatei leicht, indem er als Suchbegriff *.pfx eingibt. Mit dieser Zertifikatsdatei (Dateiendung .pfx), die durch ein eigenes persönliches Passwort geschützt ist, werden die künftigen Logins durchführt.
Das neue ElsterSecure eröffnet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Gerät (Smartphone oder Tablet) bei ELSTER einzuloggen. Ein Zertifikat wird dann nicht mehr benötigt. Mit dem mobilen Gerät kann die Registrierung für "Mein ELSTER" abgeschlossen werden. Anschließend kann man sich jederzeit in das "Mein ELSTER"-Benutzerkonto einloggen, und zwar sowohl auf dem Gerät, auf dem man ElsterSecure installiert hat als auch auf einem PC. Das Benutzerkonto wird mit der App verknüpft, eine Kamera ist erforderlich, um den QR-Code einzuscannen. Die App ElsterSecure steht sowohl für Android als auch für iOS zur Verfügung.
Noch einfacher gestaltet sich die Registrierung mit der ID und einem elektronischen Personalausweis. Bei diesem muss allerdings die Online-Ausweisfunktion aktiviert und die dazugehörige Aktivierungs-PIN (Transport-PIN) durch eine selbst vergebene PIN ersetzt worden sein. Erst dann ist der Personalausweis freigeschaltet. Zusätzlich sind erforderlich ein geeignetes Ausweislesegerät und ein zertifizierter Treiber. Die Freischaltung des Personalausweises kann nicht in "Mein ELSTER" durchgeführt werden. Zuständig hierfür ist die zuständige Gemeinde oder Kreisverwaltung. "Mein ELSTER" unterstützt auch den elektronischen Aufenthaltstitel (eAufenthaltstitel). Bei Nutzung dieser Möglichkeit entfällt der Versand der Aktivierungs-ID per E-Mail und der Aktivierungs-Codes auf dem Postweg.
2.2 Funktionen des Verfahrens zum Abruf von Bescheinigungen
2.2.1 Abruf und Einsichtnahme von Bescheinigungen
Nach erstmaliger erfolgreich abgeschlossener Anmeldung können die vorhandenen und zur Person des Steuerpflichtigen gespeicherten Bescheinigungen abgerufen werden. Die Daten, die frühestens einen Tag nach erfolgreicher Anmeldung zur Verfügung stehen, können jederzeit und wiederholt eingesehen werden. Mit der Registrierung entsteht keine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung, rein theoretisch könnte der Steuerpflichtige es auch beim Einsehen seiner Daten belassen.
2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen
Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abruf...