2.2.1 Abruf und Einsichtnahme von Bescheinigungen
Nach erstmaliger erfolgreich abgeschlossener Anmeldung können die vorhandenen und zur Person des Steuerpflichtigen gespeicherten Bescheinigungen abgerufen werden. Die Daten, die frühestens einen Tag nach erfolgreicher Anmeldung zur Verfügung stehen, können jederzeit und wiederholt eingesehen werden. Mit der Registrierung entsteht keine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung, rein theoretisch könnte der Steuerpflichtige es auch beim Einsehen seiner Daten belassen.
2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen
Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar:
- von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen;
- Daten der Rentenbezugsmitteilung;
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen;
- Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente);
- Beiträge zur privaten Riester-Rente;
- Zuschüsse und Erstattungen von Behörden bzw. öffentlichen Stellen (z. B. Zuschuss zur Krankenversicherung);
- Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld etc.);
- Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung (vwL/VL);
- Kapitalerträge mit Freistellung.
2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung
Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick:
- Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden.
- Die Daten werden in die zutreffenden Felder der Einkommensteuer-Erklärung übernommen. Fehlerhafte Eintragungen werden so vermieden.
- Zusatzfunktionen wie z. B. Interview-Modus und Hilfefunktionen erleichtern die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung.
- Die Eingaben werden bereits vor der Übermittlung auf Plausibilität geprüft. Dadurch verringern sich Nachfragen der Finanzverwaltung.
- Die unverbindliche Steuerberechnung ermittelt vorab, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung ungefähr zu rechnen ist.
- Mit der Bescheidabholung (optional) sind Abweichungen auf den ersten Blick erkennbar.
Pflicht zur Überprüfung der Einkommensteuererklärung
Von der Steuerverwaltung kann bei elektronischer Übermittlung nicht nachvollzogen werden, ob und in welchem Umfang die abgerufenen Daten unverändert verwendet oder neu eingegeben wurden. Weil sie keine Kenntnis über die Anzahl und Vollständigkeit der an sie zu übermittelnden Daten hat (wie z. B. Lohnsteuerbescheinigungen von mehreren Arbeitgebern zu einem Steuerfall), hat der Steuerpflichtige auch bei Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung weiterhin die Verpflichtung, seine Einkommensteuererklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sind angezeigte Bescheinigungen fehlerhaft oder unvollständig, muss der Steuerpflichtige diese korrigieren. Bei der vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich um eine Informationsmöglichkeit mit zusätzlicher Ausfüllhilfe, nicht um einen Festsetzungsvorschlag. Wer Steuern sparen will, wird ohnehin eine Überprüfung vornehmen und steuermindernde Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen ergänzend eintragen.
2.2.4 Gültigkeitszeitraum/Ablauf des Zertifikats/Stornierung
Das elektronische Zertifikat ist für einen bestimmten Zeitraum gültig und läuft anschließend ab. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Zertifikats. Bei Zertifikatsdatei und Sicherheitsstick beginnt der Gültigkeitszeitraum mit der Ausstellung des endgültigen Zertifikats mit Schritt 2 der Registrierung. Die Zertifikate sind 3 Jahre gültig. Der Gültigkeitszeitraum einer Signaturkarte beginnt i. d. R. bei Produktion der Karte während der Personalisierung.
Die Steuerprogramme bzw. "Mein ELSTER" informieren mehrere Wochen vorher über den bevorstehenden Ablauf des Zertifikats, sodass ein Login in "Mein ELSTER" durchgeführt werden kann. Während des Logins werden wichtige Informationen zur anstehenden Zertifikatsverlängerung übermittelt. Klickt man auf die Schaltfläche "Zertifikat verlängern", wird nach der Eingabe Ihres Passworts ein verlängerte Zertifikat als neue pfx-Datei zum Download angeboten. Danach kann man sich sofort mit dem verlängerten Zertifikat einloggen. Im Hilfebereich auf der rechten Seite der Startseite von "Mein ELSTER" wird angezeigt, wie lange das Zertifikat, mit dem man sich eingeloggt hat, noch gültig ist. Anhand dieses Datums ist erkennbar, ob das verlängerte neue Zertifikat erfolgreich importiert wurde. Die Schlüssel des Zertifikats werden durch den Import des verlängerten Zertifikats nicht verändert. Sämtliche Daten, die mit dem alten Zertifikat verschlüsselt wurden, können weiterhin gelesen und gespeicherte Entwürfe geöffnet werden.
Das verlängerte Zertifikat wird dabei automatisch abgerufen und die Nutzer können sich wie bisher in "Mein ELSTER" einloggen. Zu beachten ist, dass das Z...