Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar:

  • von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen[1];
  • Daten der Rentenbezugsmitteilung[2];
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3];
  • Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente)[4];
  • Beiträge zur privaten Riester-Rente[5];
  • Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld etc.);
  • Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung (vwL/VL).

Der Datenumfang der vorausgefüllten Steuererklärung wird stufenweise erweitert, sodass zukünftig z. B. auch Kirchensteuerzahlungen und -erstattungen, Zinsen auf Steuererstattungen, Teile der Anlage V (u. a. Einheitswertaktenzeichen, Lage des Grundstücks), freigestellte Kapitalerträge, Spenden oder der Grad der Behinderung abgerufen werden können. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aus dem Jahr 2016.

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