Prof. Dr. Harald Kessler, Dr. Carola Rinker
Eine letzte Besonderheit der steuerrechtlichen verlustfreien Bewertung betrifft die Behandlung unfertiger Bauaufträge. Bei diesen sind handelsrechtlich Verluste aufgrund nicht kostendeckender Veräußerungserlöse vorrangig durch eine Niederstwertabschreibung zu erfassen. Übersteigt der Verlust die am Abschlussstichtag aktivierten Herstellungskosten, ist der überschießende Betrag durch Bildung einer Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen.
Steuerlich stellt sich die Frage, ob sich das gesetzliche Verbot für Drohverlustrückstellung auf die Ermittlung von Teilwertabschreibungen auswirkt. Sie ist zu verneinen. Abschreibungen auf unfertige Bauaufträge sind danach zulässig, soweit ihr Teilwert voraussichtlich dauernd unter den aktivierten Herstellungskosten liegt. Eine Begrenzung der Teilwertabschreibung auf den Teil des Verlusts, der dem jeweiligen Fertigungsstand entspricht, hat der BFH zu Recht abgelehnt., ,
Verlustfreie Bewertung unfertiger Bauleistungen in der Handelsbilanz
Ein Bauunternehmen hat sich vertraglich verpflichtet, ein Bürogebäude zum Festpreis von 2 Mio. EUR auf fremdem Grund und Boden zu errichten. Der Reingewinnaufschlag auf die Selbstkosten betrug in der Vergangenheit bei vergleichbaren Projekten im Durchschnitt 10 %. Nach Verzögerungen und unerwarteten Schwierigkeiten in der Anlaufphase ergibt eine Überprüfung der Kalkulation des Projekts zum 31.12.01 folgendes Bild (vgl. Tab. 7, absolute Beträge in TEUR):
Kalkulationsdaten |
Fall 1 |
Fall 2 |
Fall 3 |
Vereinbarter Erlös |
2.000 |
2.000 |
2.000 |
Bis zum 31.12.01 angefallene Selbstkosten |
|
|
|
|
aktivierte Herstellungskosten |
200 |
1.100 |
1.900 |
|
+ nicht aktivierungsfähige Kosten |
100 |
100 |
100 |
|
= Zwischensumme |
300 |
1.200 |
2.000 |
Noch anfallende Selbstkosten (Schätzung) |
|
|
|
|
aktivierungsfähige Herstellungskosten |
2.100 |
1.100 |
500 |
|
+ nicht aktivierungsfähige Kosten |
100 |
100 |
100 |
|
= Zwischensumme |
2.200 |
1.200 |
600 |
Selbstkosten |
2.500 |
2.400 |
2.600 |
Verlust |
–500 |
–400 |
–600 |
Fertigstellungsgrad (cost to cost) |
12 % |
50 % |
76,9 % |
Tab. 7: Ausgangsdaten des Beispiels zur verlustfreien Bewertung unfertiger Bauleistungen
Wie sich die handelsbilanzielle Bewertung des Fertigungsauftrags in den 3 Konstellationen darstellt, zeigt Tab. 8. Ausgewiesen wird jeweils der Gesamtverlust aus dem Projekt, abzüglich der bereits im Jahr 01 als Aufwand behandelten Auftragskosten. Soweit dieser Verlust – wie im Fall 1 – nicht in vollem Umfang durch eine Niederstwertabschreibung der aktivierten unfertigen Leistung verrechnet werden kann, ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden.
Verlustfreie Bewertung Handelsbilanz |
Fall 1 |
Fall 2 |
Fall 3 |
Vereinbarter Erlös |
2.000 |
2.000 |
2.000 |
– noch anfallende Selbstkosten |
|
|
|
|
aktivierungsfähige Herstellungskosten |
–2.100 |
–1.100 |
–500 |
|
+ nicht aktivierungsfähige Kosten |
–100 |
–100 |
–100 |
|
= Summe |
–2.200 |
–1.200 |
–600 |
= beizulegender Wert der unfertigen Leistung |
–200 |
800 |
1.400 |
Niederstwertabschreibung |
–200 |
–300 |
–500 |
Drohverlustrückstellung |
–200 |
0 |
0 |
Tab. 8: Verlustfreie Bewertung der unfertigen Bauleistungen in der Handelsbilanz
Die steuerliche Würdigung des Fertigungsauftrags unterscheidet sich in 2 Punkten von der handelsrechtlichen. Zum einen scheidet die Bildung einer Drohverlustrückstellung aus. Zum anderen ist bei der verlustfreien Bewertung ggf. ein durchschnittlicher Unternehmergewinn in Abzug zu bringen.
Verlustfreie Bewertung unfertiger Bauleistungen in der Steuerbilanz
Es gelten die Ausgangsdaten des vorherigen Beispiels. Die steuerliche Beurteilung zeigt Tab. 9. Der Teilwert der unfertigen Leistung liegt in allen Konstellationen unter dem beizulegenden Zeitwert. Aufgrund des Verbots der Bildung von Drohverlustrückstellungen fällt die Höhe der steuerlich berücksichtigungsfähigen Verluste jeweils niedriger aus.
Verlustfreie Bewertung Steuerbilanz |
Fall 1 |
Fall 2 |
Fall 3 |
Vereinbarter Erlös |
2.000 |
2.000 |
2.000 |
– noch anfallende Selbstkosten |
|
|
|
|
aktivierungsfähige Herstellungskosten |
–2.100 |
–1.100 |
–500 |
|
+ nicht aktivierungsfähige Kosten |
–100 |
–100 |
–100 |
|
= Summe |
–2.200 |
–1.200 |
–600 |
– durchschnittlicher Unternehmergewinn |
–250 |
–240 |
–260 |
= Teilwert der unfertigen Leistung |
–450 |
560 |
1.140 |
Niederstwertabschreibung |
–200 |
–540 |
–760 |
Drohverlustrückstellung |
– |
– |
– |
Tab. 9: Verlustfreie Bewertung der unfertigen Bauleistungen in der Steuerbilanz