2.1 Bilanzierungsfähigkeit
Werbekosten führen nur in Ausnahmefällen zur Aktivierung eines Bilanzpostens, insbesondere dann, wenn infolge der Werbung ein bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut entsteht. Selbstverständlich führt häufige, erfolgreiche Werbung dadurch zu einem Wirtschaftsgut, dass der Betrieb oder dessen Angebot einer weiten Kundschaft bekannt wird. Dieser wirtschaftliche "Vorteil" ist jedoch nicht greifbar und damit nicht bilanzierungsfähig. Denn es handelt sich um einen sog. originären, nicht aktivierungsfähigen "Firmenwert". Die Werbekosten hierfür sind ohne weitere Einschränkungen sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig und – bei Zahlung über das Bankkonto – wie folgt zu buchen:
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
4600 |
Werbekosten |
|
1200 |
Bank |
|
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
6600 |
Werbekosten |
|
1800 |
Bank |
|
Gleiches gilt, wenn Werbung per Radio oder Fernsehen betrieben wird. Die Rechnung des Senders führt zu laufenden, sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben. Das gilt auch für die Kosten zur Erstellung des jeweiligen Werbespots, also z. B. für Honorare für Sprecher, die Kosten für die Filmaufnahmen und die technische Bearbeitung.
2.2 Zeitliche Abgrenzung
Allerdings sind Werbekosten zeitlich über einen Aktivposten abzugrenzen, wenn eine Anzeigenserie oder ein Werbespot über den Bilanzstichtag hinaus eingesetzt wird bzw. wenn langfristige Werbeverträge abgeschlossen werden, z. B. über mehrjährige Bandenwerbung in einem Fußballstadion.
Schaltung von Anzeigen über längeren Zeitraum
Mit der Regionalzeitung wurde unter Rabattgewährung die Schaltung von 10 Anzeigen im Wochenrhythmus ab 1.12.01 vereinbart. Im Dezember 01 geht hierfür eine Rechnung über 24.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) ein. Außerdem berechnet die Werbeagentur 6.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) für die Anzeigengestaltung. Bis zum Jahreswechsel wurden 4 Anzeigen veröffentlicht. Obwohl diese Kosten grundsätzlich sofort abziehbare Betriebsausgaben darstellen, muss wegen der langen Laufzeit in der Bilanz zum 31.12.01 eine Rechnungsabgrenzung erfolgen.
Kosten |
Betriebsausgaben 01 (4/10 der Kosten) |
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (6/10 der Kosten) |
Anzeigenschaltung |
9.600 EUR |
14.400 EUR |
Werbeagentur |
2.400 EUR |
3.600 EUR |
Die Rechnungen der Werbeagentur und des Verlags sind zunächst wie üblich auf das Konto "Werbekosten" zu buchen. Im Rahmen der Abschlussarbeiten zum 31.12.01 wird der Rechnungsabgrenzungsposten durch folgende, die Werbekosten des Jahrs 01 mindernde, Buchung gebildet:
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
0980 |
Aktive Rechnungsabgrenzung |
18.000 EUR |
4600 |
Werbekosten |
18.000 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
1900 |
Aktive Rechnungsabgrenzung |
18.000 EUR |
6600 |
Werbekosten |
18.000 EUR |
Ist der Betrag der abzugrenzenden Werbekosten nicht höher als 800 EUR, kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 EStG auf die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens verzichtet werden.
Davon unabhängig ist der Vorsteuerabzug. Die von der Werbeagentur und dem Verlag berechneten Vorsteuern sind in vollem Umfang für 01 anrechenbar.
2.3 Aufnahme von Werbemitteln als Bestand
Werbekosten führen immer dann zu Bilanzposten, wenn es sich um Aufwendungen für Gegenstände oder Wirtschaftsgüter handelt, die am Bilanzstichtag noch vorhanden sind. Dies kann z. B. Werbemittel mit geringem Wert, etwa Streuartikel, Prospekte, Flyer und Kataloge betreffen, die erst im Folgejahr an Kunden versandt bzw. verteilt werden. Solche am Bilanzstichtag noch vorhandenen Werbemittel sind zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu erfassen.
Werbemittelbestand
Eine Großtankstelle kaufte zu Weihnachten 01 10.000 Scheibenreinigungssets zum Nettoeinzelpreis von 0,50 EUR. Diese Sets wurden während des Weihnachtsgeschäfts an Kunden verschenkt. Bei der Inventur zum 31.12.01 sind noch 2.000 Sets vorhanden.
Die Rechnung über die Sets i. H. v. 5.000 EUR wird als Betriebsausgabe unter den Werbekosten gebucht. Bei der Inventur zum 31.12.01 werden die noch vorhandenen 2.000 Sets mit den Anschaffungskosten von 0,50 EUR pro Stück in die Bestände unter der Position Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aufgenommen. Damit wirken sich im Ergebnis nur 4.000 EUR als Betriebsausgaben aus.
Neben diesen geringwertigen Werbemitteln gibt es auch Werbemittel mit einem höheren Wert. Typische Beispiele sind Verkaufsregale oder Displays, die als Werbemittel zur besseren Produktpräsentation an Handelsunternehmen verliehen werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Werbemittel dürfen nicht als Werbeausgaben, sondern müssen als Betriebs- und Geschäftsausstattung gebucht werden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden diese Werbemittel dann auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, sofern es s...