Kontoführungsgebühren sind Werbungskosten, soweit sie durch beruflich veranlasste Kontobewegungen entstehen. Pauschale Kontoführungsgebühren sind ggf. nach dem Verhältnis beruflich und privat veranlasster Kontobewegungen aufzuteilen.[1] Die Finanzverwaltung erkennt i. d. R. ohne Nachweis 16 EUR pro Jahr an.

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