Rückzahlungen von Arbeitslohn sind keine Werbungskosten, sondern negative Einnahmen des Jahres, in dem die Rückzahlung erfolgt und haben folglich keine Auswirkung auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge