Mangels Vermögensminderung stellt der Urlaubsverzicht im Zusammenhang mit einem Fortbildungsstudium keine zu Werbungskosten führende Ausgabe in Geldeswert dar.[1]

[1] FG Hamburg, Urteil v. 14.4.2001, 2 K 1991/99, EFG 1991 S. 886.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?