Werbungskosten sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Arbeitnehmer können alle beruflich veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Der Aufwendungsbegriff, die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Aufwendungen mit steuerbaren Einnahmen, die Abgrenzung der Werbungskosten von den nichtabziehbaren Aufwendungen für die Lebensführung sowie das Veranlassungsprinzip lassen unterschiedliche Wertungen zu.
Das Werbungskosten-ABC – Arbeitnehmer gibt wichtige Hinweise über die Zulässigkeit des Abzugs der einzelnen Aufwendungen.
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