Überblick

Werbungskosten sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Arbeitnehmer können alle beruflich veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Der Aufwendungsbegriff, die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Aufwendungen mit steuerbaren Einnahmen, die Abgrenzung der Werbungskosten von den nichtabziehbaren Aufwendungen für die Lebensführung sowie das Veranlassungsprinzip lassen unterschiedliche Wertungen zu.

Das Werbungskosten-ABC – Arbeitnehmer gibt wichtige Hinweise über die Zulässigkeit des Abzugs der einzelnen Aufwendungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Grundlagen finden sich in § 9 EStG (Werbungskosten), in § 12 EStG (nicht abzugsfähige Ausgaben) und in § 11 EStG (Abflussprinzip). Weitere Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug wurden im Wesentlichen durch die Finanzrechtsprechung entwickelt.

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