Prof. Dr. Stefan Müller, Patrick Saile
Rz. 218
Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags:
- Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3,
- Konzern-Konsolidierung nach IFRS 10,
- Tochterunternhmen nach IFRS 10 und IAS 27,
- Assoziierte Unternehmen nach IAS 28,
- Gemeinsame Vereinbarungen (sog. joint arrangements) nach IFRS 11.
Diese Themengebiete sind Inhalt der folgenden HdB-Beiträge. Weitere Verweise zu grundsätzlichen HdB-Beiträgen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung nach IFRS enthält Rz. 220.
- Beteiligungen nach HGB, EStG und IFRS,
- Equity-Bewertung nach HGB und IFRS,
- Zweckgesellschaften (Rechnungslegung nach HGB und IFRS),
- Geschäfts- oder Firmenwert nach HGB, EStG und IFRS,
- Konsolidierung von Aufwand und Ertrag sowie Zwischenergebniseliminierung nach HGB und IFRS,
- Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS,
- Konzernabschluss nach IFRS.
Rz. 219
IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) bzw. spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen, IFRS 18 untergliedert die Bilanz nicht so kleinteilig, wie dies in § 266 HGB der Fall ist. Dort finden sich für die Aktiva lediglich die Positionen "nach der equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen" und "übrige Finanzanlagen" (IAS 1.54/IFRS 18.103 f.) als Summe der Mindestgliederung. In der Praxis wird jedoch regelmäßig eine differenziertere Gliederung verwendet.
Wertpapiere, die hier ausgewiesen werden, unterliegen IFRS 9 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung). Der Standard regelt Ansatz, Ausbuchung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Daneben ist IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung) einschlägig. In diesem Standard werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten definiert und vom Eigenkapital abgegrenzt. Flankierend liefert IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) die Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten.
IFRS 9 und der – nur noch für diesen Bereich wahlweise anwendbare – IAS 39 enthalten zudem die Regelungen zur Bildung von Sicherungsbeziehungen (hedge accounting), die im HdB-Beitrag "Bewertungseinheiten und Sicherungsbeziehungen" für das HGB kommentiert werden.
Rz. 220
Im Zusammenhang mit den IFRS sei auf folgende HdB-Beiträge verwiesen:
- Anwendungsübersicht IFRS,
- Rechnungslegung nach IFRS,
- Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung,
- Zeitwert nach HGB, EStG und IFRS,
- Erstanwendung IFRS,
- Buchführung/ IFRS-Umstellung,
- Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis nach IFRS,
- Anhang nach IFRS,
- Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS,
- Jahresabschlusspolitik nach IFRS,
- Bilanzanalyse in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung,
- Konzernabschlusspolitik nach HGB und IFRS,
- Konzernabschlussanalyse nach HGB und IFRS,
- Zwischenberichterstattung nach WPHG, DRS und IFRS.