Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
2.1 Begriff der Wertschöpfung
Rz. 3
Die Wertschöpfung gibt aus betriebswirtschaftlicher Sicht den Wertezuwachs an, der von einem Unternehmen über die von anderen Betrieben bezogenen Vorleistungen hinaus erwirtschaftet wird. Die Wertschöpfung kann damit anschaulich als die Eigenleistung des Betriebs bzw. Unternehmens bezeichnet werden. Volkswirtschaftlich zeigt die Wertschöpfung den Anteil eines Wirtschaftssubjektes am Nettosozialprodukt an.
Rz. 4
Der konkrete Umfang der Wertschöpfung in der betriebswirtschaftlichen Literatur hängt vom verwendeten Leistungsbegriff ab. Die Leistung schließt in jedem Fall diejenigen Umsatzerlöse ein, die aus dem Absatz von Gütern resultieren und die der Verwirklichung des angestrebten Betriebszwecks dienen. Weitergehende Abgrenzungen beziehen darüber hinaus noch die Bestandsveränderungen und die selbst erstellten Sachanlagen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte sowie die aus Nebengeschäften resultierenden Umsatzerlöse und sonstigen Erträge ein. Analog bestehen Alternativen bei der Abgrenzung der Vorleistungen. Im Falle von Industriebetrieben gehören zu den Vorleistungen zumindest die zur Hervorbringung der Betriebsleistungen erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. In der weiteren Fassung zählen auch die für die Entstehung der Nebenleistungen benötigten Vorleistungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu den in einer Wertschöpfungsrechnung darzustellenden Vorleistungen. (In einer gesellschaftsbezogenen Perspektive sind darüber hinaus noch weitere Leistungs- und Vorleistungskomponenten zu identifizieren. Vgl. Rz. 41 ff.)
Rz. 5
Je nachdem, ob Leistungen und Vorleistungen eher restriktiv oder weniger restriktiv abgegrenzt werden, enthält die Wertschöpfung unterschiedliche Komponenten. Die Wertschöpfung im engeren Sinne umfasst dann den Personalaufwand, den Zinsaufwand, die Steuern und Abgaben sowie das auf die Anteilseigner entfallende Residualeinkommen, sofern sich diese Wertschöpfungskomponenten unmittelbar auf die Erfüllung des Betriebszwecks beziehen. Sofern in Geschäftsberichten eine Darstellung der Wertschöpfung erfolgt, wird die dort zumeist veröffentlichte Wertschöpfung aus den Daten des Jahres- bzw. Konzernabschlusses abgeleitet und setzt sich aus dem Personalaufwand, dem Zinsaufwand, den Steuern und Abgaben sowie dem Periodenergebnis bzw. Jahresüberschuss (bzw. im Konzernabschluss auch aus den auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallenden Ergebnisanteilen nach Steuern) aus der gesamten Geschäftstätigkeit des Unternehmens (bzw. Konzerns) zusammen.
2.2 Aufbau der Wertschöpfungsrechnung
Rz. 6
Die Wertschöpfungsrechnung kann grundsätzlich mittels jeder Zeitraumrechnung kalkuliert werden. Die auf einer Kosten- und Leistungsrechnung basierende Wertschöpfungsrechnung bezweckt die Ermittlung der Wertschöpfung aus dem betrieblichen Kerngeschäft und deren Verteilung auf die an der Unternehmung Beteiligten. Falls sich die Wertschöpfung auf die in sämtlichen Arbeitsgebieten des Unternehmens erzielten Wertzuwächse bezieht, so bildet die als Bestandteil des Jahresabschlusses enthaltene GuV-Rechnung im Regelfall den Ausgangspunkt zur Ableitung der Wertschöpfungsrechnung (in Rz. 25 ff. wird gezeigt, dass dies nicht zwingend erforderlich ist). Ebenfalls ist es möglich, eine Wertschöpfungsrechnung aufzustellen, welche auf den Zahlungsströmen einer Berichtsperiode basiert; in diesem Falle bildet zumeist die Kapitalflussrechnung den Ausgangspunkt zur Aufstellung einer zahlungsstrombasierten Wertschöpfungsrechnung.
Rz. 7
Hinsichtlich der Ermittlungsmethoden unterscheidet man 2 Vorgehensweisen, die subtraktive und die additive Ermittlungsmethode. Bei der erstgenannten Methode errechnet sich die Wertschöpfung als Differenz aus den Umsatzerlösen zuzüglich (gegebenenfalls einzelner) sonstiger Erträge und den zu ihrer Generierung eingesetzten Vorleistungen. Letztere lassen sich in Materialaufwand, Wagnisaufwand (z. B. Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen), sonstigen Fremdleistungsaufwand sowie Abschreibungen untergliedern. Für die Abschreibungen ist der nutzungsabhängige Werteverzehr zugrunde zu legen, da insbesondere eine Ausdehnung des Produktionsapparates durch Abschreibungen, welche den tatsächlichen Werteverzehr einer Periode übersteigen, nicht mit den in der Periode hervorgebrachten Absatzleistungen in einem wirtschaftlichen Z...