Die Bilanzplanung der Projekte erfolgt auf Basis der aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Verfügung stehenden Werte:

  • Anlagevermögen auf Basis von Investitionszugang und Abschreibungen
  • Working Capital auf Basis der durch die Projekte ausgelösten Bestandsveränderungen sowie Veränderungen bei Forderungen und Verbindlichkeiten. So ist bei Entwicklungsprojekten darauf zu achten, dass genügend Bestände für die Markteinführung des Produkts berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten sind die Laufzeiten von vergleichbaren Projekten oder Produkten als Maßstab zu verwenden.
  • Integration des Projektergebnisses aus der GuV in das Bilanzergebnis

Bei der Ermittlung der Investitionen und damit auch des Anlagevermögens ist darauf zu achten, dass die Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände gemäß den jeweiligen eingesetzten Bilanzierungsrichtlinien erfolgt. Für die Aktivierung von Eigenleistungen im Projektbezug ist wichtig, dass die selbst entwickelten Vermögensgegenstände technisch bis zur Marktreife realisiert sind und die Absicht zur Fertigstellung, Nutzung und Vermarktung besteht.

Abb. 4: Die Aktivierung folgt einem klar definierten Meilensteinplan

Ebenso sind weitere mögliche Projektauswirkungen, die nicht in der Wirtschaftlichkeitsrechnung beinhaltet sind, in die Bilanzplanung zu integrieren, bspw. Finanzierungsmaßnahmen, die die Bilanzkennzahlen beeinflussen.

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