BMF, Schreiben v. 19.12.2000, IV D 1 - S 7492 - 16/00, BStBl I 2001,343

Auf Grund des Protokolls zum Zusatzabkommen vom 6.10.1997 zu dem Abkommen vom 19.6.1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der im Königreich der Niederlande stationierten deutschen Truppen (BGBl 1998 II S. 2435), das am 1.9.2000 in Kraft getreten ist (BGBl 2000 II S. 1153), ergeben sich Auswirkungen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 ZA-NTS (Nr. 3 Buchst. b zu Artikel 48 des Zusatzabkommens Niederlande).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Die nach Artikel 67 Abs. 3 Buchst. a Ziffer ii ZA-NTS geltende Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine in der Bundesrepublik Deutschland stationierte niederländische Truppe oder ein niederländisches ziviles Gefolge, die von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges in Auftrag gegeben werden und für den Gebrauch oder den Verbrauch durch die Mitglieder der niederländischen Truppe, das niederländische zivile Gefolge, ihre Mitglieder und deren Angehörige bestimmt sind, ist für nach dem 31.8.2000 ausgeführte sonstige Leistungen nicht mehr anzuwenden.

Für nach dem 31.8.2000 an die niederländische Truppe oder ein niederländisches ziviles Gefolge ausgeführte Lieferungen, die von einer amtlichen Beschaffungsstelle der niederländischen Truppe oder des niederländischen zivilen Gefolges in Auftrag gegeben werden und für den Gebrauch oder den Verbrauch durch die Mitglieder der niederländischen Truppe, das niederländische zivile Gefolge, ihre Mitglieder und deren Angehörige bestimmt sind, gelten die bisher getroffenen Verwaltungsregelungen unverändert weiter.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

ZA-NTS Art. 67 Abs. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2001, 343

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge