Rz. 8
Der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichterstattung erfasst gemäß § 341q HGB zunächst alle großen Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften.
Rz. 9
Damit ergeben sich die in der Tab. 1 dargestellten Schwellenwerte.
Kleinst- unternehmen |
Kleine Unternehmen |
Mittlere Unternehmen |
Große Unternehmen |
|||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
§ 267 HGB | § 267 HGB | § 267 HGB | § 267 HGB | |||||
Bilanzsumme in Mio. EUR | ≤ 0,35 | > 0,35 ≤ 6 |
> 6 ≤ 20 |
> 20 | ||||
Umsatz in Mio. EUR | ≤ 0,7 | > 0,7 ≤ 12 |
> 12 ≤ 40 |
> 40 | ||||
Mitarbeiter | ≤ 10 | > 10 ≤ 50 |
> 50 ≤ 250 |
> 250 |
Tab. 1: Schwellenwerte für die Größenklassenzugehörigkeit nach § 267 HGB
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen