5.1 Sachverhalt
Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung.
Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 27.000 EUR ermittelt. Hiervon entfallen auf die Gesellschafter jeweils 1/3 = 9.000 EUR.
Bei der GbR liegen in 01 noch folgende weitere Umstände vor: Es steht noch Miete i. H. v. 3.000 EUR aus. In 01 wurde Heizöl eingekauft und als Werbungskosten i. H. v. 6.000 EUR abgezogen; davon war am 31.12.01 noch Öl im Wert von 3.600 EUR im Tank. Zudem läuft ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht gegen einen Mieter; das Urteil steht noch aus, ebenso liegt noch keine Rechnung des Rechtsanwalts vor. Hierfür drohen der GbR Kosten über 4.500 EUR. Eine Handwerkerrechnung vom Dezember über 900 EUR wurde erst am 20.01.02 bezahlt. Gesellschafter B hat in 01 für erbrachte Verwaltungsarbeiten 4.800 EUR erhalten.
5.2 Lösung
Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird.
Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt.
Anders bei B. Zunächst sind seine Einkünfte aus der GbR umzuqualifizieren, denn er hält die Beteiligung an der Zebragesellschaft im Betriebsvermögen und erzielt damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.
Sodann stellt sich seine Einkünfteermittlung wie folgt dar:
Festgestellte anteilige Einkünfte des B aus der GbR: |
9.000 EUR |
Korrekturen im Rahmen der Umqualifizierung zu in seiner Person liegenden Tatbestandsmerkmalen: |
|
Die rückständige Miete ist mit dem anteilig auf den B entfallenden Betrag als Forderung zu erfassen. |
+1.000 EUR |
Der Einkauf des Heizöls ist bereits als Werbungskosten mindernd berücksichtigt. Jedoch ist der noch vorhandene Heizölvorrat anteilig zu aktivieren. |
+1.200 EUR |
Für die Mietstreitigkeiten und die Rechtsanwaltskosten ist eine Rückstellung zu bilden und mit dem auf B anteilig entfallenden Betrag zu passivieren. |
./.1.500 EUR |
Die noch nicht gezahlte Handwerkerrechnung führt zu einer Verbindlichkeit. |
./.300 EUR |
Die ihm zugeflossene Vergütung als Verwalter ist noch als Einnahme zu erfassen. |
+4.800 EUR |
Endgültige Einkünfte des B aus der Zebragesellschaft: |
14.200 EUR |