Prof. Dr. Joachim S. Tanski
1.1 Betriebswirtschaftliche Überlegungen
Rz. 1
Neben der Bilanzierung als dem Ausweis eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld dem Grunde nach stellt die Bewertung als dem Ausweis eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld der Höhe nach die wichtigste Frage im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Die Bewertung beschäftigt sich jedoch nicht nur mit der Ermittlung eines bestimmten Wertansatzes, sondern generell auch mit der Definition von bestimmten Wertkategorien, wobei es denkbar ist, für einen im Jahresabschluss auszuweisenden Einzelposten je einen Wertansatz pro Wertkategorie zu finden.
Rz. 2
Die für die Erstellung einer Bilanz zu wählende Wertkategorie richtet sich vorrangig nach dem Bilanzierungszweck und den entsprechenden Bilanzauffassungen (häufig als Bilanztheorien bezeichnet). So bestehen beispielsweise Unterschiede in der Bewertung eines Gegenstands, je nachdem, ob sie in einer ordentlichen Erfolgsbilanz (Jahresabschlussbilanz) oder einer außerordentlichen Erfolgsbilanz (z. B. einer Gründungsbilanz) darzustellen sind; ein davon nochmals abweichender Wert mag in einer außerordentlichen Statusbilanz (z. B. einer Insolvenzbilanz) erscheinen.
Rz. 3
Die für die Bilanzierung denkbaren Wertkategorien lassen sich unter dem Aspekt des Zeitbezuges in 3 Gruppen einteilen:
Zeitliche Wertkategorien |
ZEITBEZUG |
WERTANSATZ |
Vergangenheit |
historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
Gegenwart |
Tagesbeschaffungs- oder -veräußerungswerte (Zeitwert/Tageswert) |
Zukunft |
Ertragswert, Prognosewert, Gegenwartswert oder Barwert (zukünftiger Wertströme) |
Häufig wird als Zeitwert jedoch jeder Wert bezeichnet, der zum Bilanzstichtag als Wert für einen Vermögensgegenstand oder eine Schuld angesetzt werden kann. Dies schließt dann auch auf den Bilanzstichtag hoch- oder heruntergerechnete Werte aus der Vergangenheit (z. B. auf den Bilanzstichtag fortgeschriebene Anschaffungskosten (AK) oder Herstellungskosten (HK)) oder der Zukunft (z. B. abgezinste Erträge kommender Perioden) ein.
Rz. 4
Der zu wählende Zeitbezug richtet sich vor allem nach der Frage, ob eine nominale Kapitalerhaltung oder eine reale Kapitalerhaltung (Substanzerhaltung) angestrebt wird. Für die durch einen Vergangenheitsbezug geprägte nominale Kapitalerhaltung gilt das Prinzip "Mark gleich Mark" bzw. jetzt "Euro gleich Euro", wodurch Einflüsse durch Preisänderungen (insbesondere Preiserhöhungen) ausgeklammert und Scheingewinne ausgewiesen (und auch besteuert) werden. Die auf Substanzerhaltung ausgerichteten Bilanzauffassungen greifen weitgehend auf gegenwartsbezogene Werte zurück und sehen den Gewinn nur in jener Größe, in der Erträge den Reproduktionswert verbrauchter Einsatzgüter übersteigen.
Rz. 5
Die Wertkategorien lassen sich nicht in jedem Fall überschneidungsfrei abgrenzen. So lässt sich in vielen Fällen ein Wert nur unter Einschluss von Zukunftswerten oder zumindest Zukunftserwartungen ermitteln; dies ist u. a. bei der Errechnung eines Barwerts (Gegenwartswerts) der Fall, bei der Vorstellungen bzw. Erwartungen über die Höhe zukünftiger Zinssätze einfließen. Entsprechendes gilt für die Bewertung von Rückstellungen; auch hier wird der Zeitwert auf der Basis einer Prognose über die zukünftige Belastung des Unternehmens ermittelt.
Rz. 6
Im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch wird jeder aus der aktuellen Preis- und Marktsituation ermittelte Wert als Zeitwert bezeichnet. Beim Zeitwert handelt es sich somit um einen auf einen Bilanzstichtag (Zeitpunkt, zu dem eine Bilanz erstellt wird) bezogenen Wert. Wegen des Stichtagsbezugs wird dieser Wert vollkommen synonym auch Tageswert genannt. Der Begriff des Tageswerts wird – obwohl er m. E. sprachlich präziser ist – in der Literatur weniger häufig als der des Zeitwerts gebraucht; einige Autoren gebrauchen beide Begriffe auch parallel. Eher selten findet sich der Marktwert als synonymer Begriff; dieser Begriff sollte m. E. nicht als Begriff für die gegenwartsbezogene Wertkategorie gebraucht werden, da er mit einer (von mehreren) Ermittlungsmethode für den Zeitwert verwechselt werden kann. Verwandt mit dem Zeitwert aber unterschiedlich zu diesem ist der Gegenwartswert, bei dem es sich um den Barwert zukünftiger Zahlungen handelt. Bei der Bilanzierung nach deutschen Normen spielt der Gegenwartswert primär auf der Passivseite eine Rolle, so beispielsweise bei der Bewertung einiger Rückstellungen oder Rentenverbindlichkeiten.
1.2 Gesetzliche Definitionen
Rz. 7
Im handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss dominiert der Ansatz vergangenheitsbezogener Werte, wie sich dies vor allem in der Vorschrift über den Regelansatz der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausdrückt. Auch das Realisationsprinzip und das Vorsichtsprinzip verhindern den Ansatz über d...