Bürger und Betriebe sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unmittelbar drohende Schäden und Gefahren für das Leben; die Gesundheit, das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum der Bürger abzuwenden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn dadurch Leben oder Gesundheit des Handelnden oder anderer Bürger gefährdet würden oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen.

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