Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Optimierung der Betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Monatliche Buchungen
- Exakte Erfolgskontrolle
- Wertberichtigung
1 So kontieren Sie richtig
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Kalkulatorische Zinsen | 4992 | 6974 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Verrechnete Kalkulatorische Zinsen | 2892 | 6984 | sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Zur Optimierung der Aussagefähigkeit der Betriebswirtschaftlichen Auswertung können Sie kalkulatorische Zinsen berücksichtigen. Diese können Sie erfolgswirksam oder erfolgsneutral verbuchen:
Buchungssatz bei erfolgswirksamer Verbuchung:
Kalkulatorische Zinsen |
an Wertberichtigungen |
Buchungssatz bei erfolgsneutraler Verbuchung:
Kalkulatorische Zinsen |
an Verrechnete kalkulatorische Zinsen |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Fiktive Zinsen werden monatlich erfasst
Der Unternehmer Max Müller finanziert sein Unternehmen durch Eigenkapital. An fiktiven Zinsen fallen monatlich 1.200 EUR an.
Buchungsvorschlag:
Erfolgswirksame Verbuchung
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4992/6974 | Kalkulatorische Zinsen | 1.200 | 0992/3950 | Wertberichtigungen | 1.200 |
Erfolgsneutrale Buchung
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4992/6974 | Kalkulatorische Zinsen | 1.200 | 2892/6984 | Verrechnete kalkulatorische Zinsen | 1.200 |
3 Kalkulatorische Kosten führen zu keinem Geldabgang
Aus diesem Grund können Sie kalkulatorische Kosten nicht der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen. Da diese Kosten keine Aufwendungen darstellen, bezeichnet man sie als kalkulatorische Kosten.
Für den Einsatz von Eigenkapital fallen keine Zinszahlungen an.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Betriebsvermögen mit eigenen oder fremden Mitteln finanzieren, muss in die Kalkulation die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals eingehen. Die Zinsen an Gläubiger behandeln Sie dann als neutral.
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