Dr. Matthias Michael Nelde, Prof. Dr. Reinhold Hölscher
Es wurde bereits erwähnt, dass Futures i. d. R. nicht auf die Erfüllung des Vertrags angelegt sind. Die Marktteilnehmer beabsichtigen vielmehr, ihre Verpflichtung vor dem Fristablauf durch ein Gegengeschäft, d. h. durch den Verkauf erworbener bzw. Rückkaufverkaufter Kontrakte aufzuheben. Diesen Vorgang, mit dem die bis dato offene Position geschlossen wird, bezeichnet man als Glattstellung. Die Möglichkeit der Auflösung vor Vertragsende wird durch den zentralisierten Handel an der Börse (z. B. Eurex) gewährleistet. Ist eine Glattstellung vor dem Verfalltermin nicht erfolgt, muss das Underlying geliefert oder abgenommen werden, es sei denn, die Kontraktspezifikationen sehen ausdrücklich einen Barausgleich vor. Die Gewinne und Verluste ergeben sich dann aus den unterschiedlichen Future-Preisen zu den Zeitpunkten des An- und Verkaufs.
Durchführung von Kauf oder Verkauf von Futures
Der Kauf oder Verkauf von Futures an der Eurex lässt sich über alle zum Handel zugelassenen Börsenmitglieder durchführen. Wird ein Auftrag (Order) erteilt, wird er an die zuständige Eurex-Handelsabteilung weitergeleitet oder direkt via Terminal in das Order-Routing-System eingegeben. Alle eingegebenen Aufträge sowie die verpflichtenden Nachfrage- und/oder Angebotskurse (Quotes) gelangen in die elektronischen Orderbücher der Eurex, wo sie nach den Kriterien Art, Preis und Eingangszeit sortiert werden. Die höchste Priorität erhalten die als Market Orders bezeichneten unlimitierten Aufträge. Quotes und limitierte Aufträge werden derart sortiert, dass die höchsten Nachfragekurse (Geldkurse, Bid) und die niedrigsten Angebotkurse (Briefkurse, Ask) Vorrang haben. Stehen sich 2 Aufträge entsprechend den börsenüblichen Regeln ausführbar gegenüber, so führt das System automatisch einen Geschäftsabschluss herbei, ein Vorgang, der als Matching bezeichnet wird. Nicht sofort ausführbare und nur teilweise ausgeführte Aufträge bleiben im Orderbuch gespeichert, wenn nicht eine Gültigkeitsbestimmung dagegen spricht.
Abwicklung über Clearing-Stelle
Der Future-Handel wird über eine Clearing-Stelle abgewickelt. Die Clearing-Stelle ist zwischen die beiden eigentlichen Kontraktparteien des Futures geschaltet und fungiert somit für beide Parteien als Vertragspartner. Durch die Clearing-Stelle wird die Erfüllung der Termingeschäfte garantiert und das Erfüllungsrisiko somit ausgeschaltet. In Deutschland findet der börsliche Future-Handel im Wesentlichen über die Handelsplattform der Eurex und deren Clearing-Stelle Eurex Clearing AG statt.
Zugelassen zum Future-Handel an der Eurex sind nur die sog. Clearing-Mitglieder, bei denen es sich um Institute im Sinne von § 1 Abs. 1b KWG oder vergleichbarer internationaler Rechtsnormen handeln muss. Ein Institut kann entweder als General-Clearing-Mitglied oder als Direkt-Clearing-Mitglied zugelassen werden. Während ein General-Clearing-Mitglied sowohl eigene Geschäfte, Geschäfte seiner Kunden als auch Geschäfte von Börsenteilnehmern ohne Clearing-Lizenz abwickeln darf, ist ein Direkt-Clearing-Mitglied nur zur Durchführung eigener Geschäfte und denen eigener Kunden mit eigener Clearing-Lizenz berechtigt. Börsenteilnehmer ohne Clearing-Lizenz müssen ihre Termingeschäfte somit über ein General-Clearing-Mitglied abwickeln. Die verschiedenen möglichen Vertragsbeziehungen werden in Abb. 1 veranschaulicht:.
Abb. 1: Vertragsbeziehungen an der Eurex.
Zinsfutures werden darüber hinaus in Prozent der Kontraktgröße mit 2 Dezimalstellen notiert. Der Wert eines Kontrakts ergibt sich damit aus der Multiplikation des notierten Kurses mit dem jeweiligen Nominalwert. Beispielsweise repräsentiert ein Kurs von 97,10 % beim Euro-Bund-Future (Nominalwert 100.000 EUR) einen Kontraktwert von:
100.000 |
× |
0,9710 |
= |
97.100 EUR |
Die kleinste mögliche Preisbewegung (1 Basispunkt/Tick) beläuft sich auf 0,01 %. Beim Bund-Future entspricht eine solche Preisbewegung einem Gegenwert von:
100.000 |
× |
0,0001 |
= |
10 EUR |
Sicherheitsleistungen des Clearing-Mitglieds
Bei Eröffnung und während der Laufzeit einer Future-Position muss das Clearing-Mitglied bei der Clearing-Stelle bestimmte Sicherheitsleistungen, die als Einschüsse bzw. Margins bezeichnet werden, erbringen. Mit den Margins sollen zum einen die auf der Basis der aktuellen Future-Preise errechneten Verluste des zurückliegenden Börsentags ausgeglichen und zum anderen soll für mögliche Kursverluste des zukünftigen Börsentags vorgesorgt werden. Die Margins gewährleisten somit, dass alle offenen Positionen eines Clearing-Mitglieds stets innerhalb kurzer Zeit glattgestellt werden können. Die Clearing-Mitglieder können die Einschüsse in Form von Wertpapieren oder Bargeld bei der Clearing-Stelle hinterlegen. Die Clearing-Stelle sammelt die von seinen Mitgliedern erbrachten Einschüsse in einem Garantiefonds. Der Fonds soll sicherstellen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Clearing-Mitglieds ausreichend Sicherheiten vorhanden sind, um dessen Geschäfte vollständig zu erfüllen. Die Clearing-Mitglied...