Unter aktiver Veredelung versteht man die Behandlung und Verarbeitung von Nichtunionsware innerhalb der EU mit anschließender Wiederausfuhr. Die eingeführte Ware ist zollfrei, wenn ihre Wiederausfuhr nachgewiesen wird. Die Zollanmeldung erfolgt mit den Blättern 6-8 des Einheitspapiers, einzeln im ATLAS-System, mit dem vereinfachten Anmeldeverfahren oder mit dem Anschreibeverfahren.

Innerhalb einer bestimmten, von den Zollbehörden genehmigten Frist müssen die Waren bearbeitet und wieder ausgeführt werden. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die ausgeführten Waren dieselben (identischen) wie die eingeführten sind. Da wir ein Hochlohnland sind, wird der aktive Veredelungsverkehr meist nur bei hoch technisierten Produkten angewendet oder auch bei Reparaturen.

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