Der Lagerhalter ist dafür verantwortlich, daß
a) |
die Waren während ihres Verbleibs im Zollager nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden, |
b) |
die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zollagerverfahren ergeben, erfüllt werden und |
c) |
die in der Bewilligung festgelegten besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. |
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