Vom Zeitpunkt der Gestellung an können die Waren im Hinblick auf die zollrechtliche Bestimmung, die sie erhalten sollen, mit Zustimmung der Zollbehörden geprüft und Muster oder Proben entnommen werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge