Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden:
a) |
Versand – umfasst den externen und den internen Versand, |
b) |
Lagerung – umfasst das Zolllager und Freizonen, |
c) |
Verwendung – umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung, |
d) |
Veredelung – umfasst die aktive und die passive Veredelung. |
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