Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Frist gemäß Artikel 264 fest, innerhalb deren die Risikoanalyse durchzuführen ist, wobei die Frist gemäß Artikel 263 Absatz 1 berücksichtigt wird.

Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge