FinMin Schleswig-Holstein, Erlaß v. 27.6.2016, VI 336 - H 2003 - 022

Zeitgleich zum Stichtag 1.7.2016 werden am Standort Kiel das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste (FA ZPD) und das Finanzamt Kiel errichtet.

Durch die Errichtung eines Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste werden die Strafsachen- und Fahndungsstellen in einem Finanzamt (mit Außenstellen) organisatorisch zusammengelegt und im Bereich der Außendienste besser vernetzt. Zudem wird die Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle, die bisher beim Finanzamt Kiel-Nord angesiedelt war, im Behördenzuschnitt neu strukturiert und ebenfalls dem FA ZPD zugewiesen.

Die Finanzämter in Kiel (Kiel-Nord und Kiel-Süd) werden mit ihren verbleibenden Aufgaben zu einem Besteuerungsfinanzamt in Kiel zusammengeführt. Die organisatorische Zusammenlegung, in diesem Fall der Erhebungsstellen (EHST), erfolgt jedoch erst nach dem räumlichen Umzug der EHST von Finanzamt Kiel, Nebenstelle (ehemals Kiel-Nord) an den Standort von Finanzamt Kiel (ehemals Kiel-Süd) und der Steuernummernumstellung auf die „Finanzamtsnummer 20” ab dem 1.11.2016.

Nach dem 1.11.2016 bitte ich zu berücksichtigen, dass die Kontoverbindungen des ehemaligen Finanzamtes Kiel-Nord mittelfristig gekündigt werden. Die Kontoverbindungen des ehemaligen Finanzamtes Kiel-Süd bestehen für das Finanzamt Kiel fort.

 

Normenkette

FVG § 17

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