FinMin Niedersachsen, Erlaß v. 1.3.2019, 36 - O 2115/042 - 0008

Gemäß § 17 Abs. 1 FVG i. d. F. vom 4.4.2006 (BGBl 2006 I S. 846, 1202), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17.12.2018 (BGBl 2018 I S. 2522), wird bestimmt, dass mit Wirkung vom 1.4.2019 die Finanzämter Uelzen und Lüchow zum Finanzamt Uelzen-Lüchow mit Sitz in Uelzen und Lüchow zusammengelegt werden.

Die bisher zu den Finanzamtsbezirken Uelzen und Lüchow gehörenden Gebiete werden dem Finanzamt Uelzen-Lüchow zugeordnet.

 

Normenkette

FVG § 17 Abs. 1

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