Konzernabschlüsse – Prüfungsschwerpunkt der BaFin veröffentlicht
Seit dem 1.7.2005 unterliegt die Rechnungslegung (u. a. Jahres- und Konzernabschlüsse nebst Lageberichten) von kapitalmarktorientierten Unternehmen dem sog. Enforcement. Durch das "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität" (FISG) ist die BaFin im neuen Enforcement-System in Deutschland seit dem 1.1.2022 allein zuständig.
Am 5.12.2022 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihren Prüfungsschwerpunkt für das nachfolgende Kalenderjahr 2023 betreffend Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen aus dem Kalenderjahr 2022.
IAS 24 als Prüfungsschwerpunkt
Die BaFin wird schwerpunktmäßig Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen überprüfen. Betroffen ist damit IAS 24. Dessen Regelungsgehalt beruht auf der allgemein gültigen Erkenntnis, dass Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen und anderen nahestehenden Personen mangels wirtschaftlicher Interessengegensätze durch außerunternehmerische Zielsetzungen beeinflusst werden und sich deshalb von Geschäftsvorfällen zwischen unabhängigen Parteien unterscheiden können (IAS 24.1).
Daher bedarf es einer besonders transparenten Berichterstattung von Transaktionen, die in den Anwendungsbereich von IAS 24 fallen. Die Berichterstattung umfasst u. a.
- die Angaben zu Art, Volumen und Salden aus Transaktionen mit related parties sowie
- Organbezüge und andere Transaktionen mit Organen (key management personnel).
Betroffen ist auch die Tatsache des "Nahestehens" (related party relationship) als solche. Für den Einzel- oder (Teil-)Konzernabschluss eines untergeordneten Unternehmens ist u.a. der Name des Mutterunternehmens (parent) und – falls abweichend – der Name der obersten beherrschenden Partei (ultimate controlling party) anzugeben.
Fehlerfeststellung zu IAS 24 lassen sich immer wieder im Bundesanzeiger finden. Zur Vermeidung eines Konflikts mit den Vorgaben ist daher sowohl auf Vollständigkeit als auch Richtigkeit der Angaben abzustellen. Ebenfalls sollte es eine angemessene Dokumentation als Ausgangspunkt für die Angaben geben.
Weiterer Hinweis der BaFin zur sachgerechten Dokumentation
In Fortführung des letztjährigen Hinweises, wird die BaFin (wieder) verstärkt auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung achten. Sie hebt hervor, dass
- "Geschäftsvorfälle eines Unternehmens so aufgezeichnet sein [müssen], dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick vermitteln kann" und
- die "Ausübung von Bilanzierungsentscheidungen muss nachprüfbar sein."
Es wird also auf eine sachgerechte Dokumentation ausgeübter Ermessensentscheidungen geachtet.
Ergänzung der europäischen Prüfungsschwerpunkte der ESMA
Der BaFin-Prüfungsschwerpunkte ergänzt, unverändert, die europäischen Prüfungsschwerpunkte der ESMA; diese sind für die Unternehmen daher von gleicher Relevanz wie die national spezifischen Prüfungsschwerpunkte. Für weitere Informationen verweisen wir auf folgende News.
Praxis-Tipp: Ermessensentscheidungen innerhalb des Regelungsbereichs von IAS 24 prüfen
Der Prüfungsschwerpunkt der BaFin betrifft einen fehleranfälligen Dauerbrenner in der Finanzberichterstattung. Unternehmen sollten prüfen, ob Ermessensentscheidungen innerhalb des Regelungsbereichs von IAS 24 ausgeübt werden (z. B. eine zu enge Auslegung des Kreises an potenziell nahestehenden Unternehmen und Personen).
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