Als Bewertungsstützpunkte dienen Weinbaulagen oder Teile von Weinbaulagen.

[1] Anzuwenden bis 31.12.2024.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge