(1) Die Steuer beträgt 3,5 vom Hundert.

 

(2) Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge