Rn. 155

Stand: EL 42 – ET: 05/2024

Das IKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der RL sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (vgl. BT-Drs. 19/26966, S. 115; ferner BT-Drs. 16/10067, S. 77). Die wesentlichen Definitionen für IKS und Risikomanagementsystem sind in der Betriebswirtschaftslehre entwickelt worden. Beide bilden mit dem internen Revisionssystem und dem Compliance Management System (CMS) den "Vierklang" der CG-Systeme. Daneben kann eine Ausfüllung der Begrifflichkeiten unter Heranziehung der jeweils einschlägigen IDW-Prüfungsstandards (PS) 980 (2022), 981 (2017) sowie (in erster Linie) 982 (2017) erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass Gerichte bei der Beurteilung der sich bei einer Auslegung der Begriffe des § 91 Abs. 3 AktG grds. nicht an solche PS gebunden sind (vgl. hierzu auch MünchKomm. AktG (2023), § 91, Rn. 114; zur Ausgestaltung auch Renz/Frankenberger, CB 2015, S. 420ff.). Hierzu fehlt bereits die legislative Kompetenz der erlassenden Gremien. Dessen ungeachtet sind diese Standards im Grundsatz auch eine tragfähige Grundlage für die Beurteilung der Pflichten des Vorstands (vgl. kritisch Fischer/Schuck, NZG 2021, S. 534 (540)).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge