Prof. Paul Scharpf, Dr. Joachim Brixner
Rn. 466
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Sicherungsinstrument: Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument ist grds. erfolgswirksam zu erfassen. Einzige Ausnahme hierzu betrifft die Erfassung von Wertänderungen aus Sicherungsinstrumenten, die zur Absicherung von EK-Instrumenten eingesetzt werden, für die die Option zur Darstellung der Wertänderungen im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) gewählt wurde (vgl. IFRS 9.5.7.5). Diese Wertänderungen aus den Sicherungsinstrumenten sind in diesem Fall auch im "Sonstigen Ergebnis" zu erfassen (vgl. IFRS 9.6.5.8(a)).
Rn. 467
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Grundgeschäft (Behandlung bilanzierter Grundgeschäfte): Der aus dem gesicherten Grundgeschäft entstehende Sicherungsgewinn oder -verlust führt zu einer erfolgswirksamen Anpassung des Buchwerts des gesicherten Grundgeschäfts. Für FK-Instrumente, die gemäß IFRS 9.4.1.2A erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert werden, ist der Sicherungsgewinn oder -verlust aus dem gesicherten Grundgeschäft auch erfolgswirksam zum Fair Value zu erfassen. Eine Ausnahme stellen hier als gesicherte Grundgeschäfte designierte EK-Instrumente dar, für die die Option gewählt wurde, diese erfolgsneutral zum Fair Value nach IFRS 9.5.7.5 zu bilanzieren. In diesem Fall bleiben die Sicherungsgewinne und -verluste erfolgsneutral im "Sonstigen Ergebnis" (vgl. IFRS 9.6.5.8(b)).
Wenn es sich bei dem gesicherten Grundgeschäft um ein zu fortgeführten AK bilanziertes Finanzinstrument (oder eine Komponente hiervon) handelt, ist jede Anpassung um einen Sicherungsgewinn oder -verlust nach IFRS 9.6.5.8(b) erfolgswirksam zu amortisieren. Eine Amortisation kann zu dem Zeitpunkt beginnen, sobald eine Anpassung erfolgt. Spätestens hat die Amortisation allerdings zu beginnen, wenn das Grundgeschäft nicht mehr um Sicherungsgewinne oder -verluste angepasst wird. Die Amortisation basiert auf einem zum Zeitpunkt des Amortisationsbeginns neu zu berechnenden Effektivzinssatz. Handelt es sich bei einem gemäß IFRS 9.4.1.2A erfolgsneutral zum Fair Value bilanzierten finanziellen Vermögenswert um ein abgesichertes Grundgeschäft, erfolgt die Amortisation analog. Die Amortisation bezieht sich nur auf den nach IFRS 9.6.5.8(b) erfassten kumulierten Sicherungsgewinn oder -verlust (vgl. IFRS 9.6.5.10).
Rn. 468
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Behandlung bilanzunwirksamer Grundgeschäfte: Bei bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen als gesichertes Grundgeschäft wird die kumulierte Fair Value-Änderung des gesicherten Grundgeschäfts nach der Designation als Vermögenswert oder Verbindlichkeit angesetzt, wobei ein entsprechender Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst wird (vgl. IFRS 9.6.5.8(b)). Bei einer festen Verpflichtung (firm commitment) zum Erwerb eines Vermögenswerts oder der Übernahme einer Verbindlichkeit, die i. R.e. Fair Value-Hedge als Grundgeschäft designiert wurde, wird der anfängliche Buchwert des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit, der bzw. die aus der Erfüllung der festen Verpflichtung hervorgeht, um die kumulierte Änderung des Fair Value des gesicherten Grundgeschäfts, der in der Bilanz angesetzt wurde, angepasst (vgl. IFRS 9.6.5.9).
Beispiel:
Unternehmen X hat eine fest verzinsliche Anleihe zum 01.01.t1 gekauft. Diese Anleihe unterliegt einem Fair Value-Risiko, da ihr Wert mit der Veränderung der Zinsstrukturkurve variiert. Der Fair Value soll abgesichert werden durch die gleichzeitige Anschaffung eines Payer-Swap (pay fix, receive variable (3-Monats-EURIBOR + Spread)). Somit wird aus der festverzinslichen Anleihe eine variabel verzinsliche Anleihe, deren Verzinsung mit der Veränderung des EURIBOR schwankt. Zum 31.03.t1 ergibt sich folgende Situation:
Die negative Wertänderung der Anleihe in Bezug auf das abgesicherte Zinsrisiko beträgt 30 TEUR. Die Fair Value-Änderung des als Sicherungsinstruments eingesetzten Swaps beträgt hingegen 40 TEUR. Damit übersteigt die Wertänderung des Sicherungsinstruments die des Grundgeschäfts. Es ist wie folgt zu buchen:
Sicherungsinstrument (Swap) |
40 |
an |
Sicherungsergebnis (Ertrag) |
40 |
Sicherungsergebnis |
|
|
Anleihe |
|
(Aufwand) |
30 |
an |
(in Hedge-Beziehung) |
30 |
Somit wird eine Ineffektivität aus Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgswirksam im Sicherungsergebnis i. H. v. 10 TEUR erfasst. Durch die Fair Value-Bewertung von Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft wird die Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung automatisch erfolgswirksam in der GuV erfasst.