Rn. 55

Stand: EL 04 – ET: 11/2009

Rücklagen stammen aus einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinnen oder aus Kap.-Einlagen von Anteilseignern oder Dritten (vgl. Chmielewicz, K. 1992, Sp. 1676). Sie können in offene und stille Rücklagen untergliedert werden (vgl. hierzu Küting, K. 2000, S. 6369 ff.).

Offene Rücklagen als eigenständige passivische Abschlusskategorie existieren nur bei KapG mit einem konstanten Ausweis des Nominal-Kap. und bei Genossenschaften. UN in der Rechtsform eines Einzel-UN oder einer PersG führen nicht ausgeschüttete Gewinne regelmäßig den individuellen EK-Konten (Beteiligungs- oder sog. Darlehenskonten) der Gesellschafter zu (vgl. auch Farr, W.-M. 1992, S. 9).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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