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2. Prüfung des Internen Kontrollsystems

Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Prof. Dr. Peter Dittmar
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a) Gegenstand und Bedeutung

 

Rn. 39

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Obwohl in der Praxis Erfassungs-, Verarbeitungs- und Überwachungstätigkeiten eng miteinander verknüpft sind, empfiehlt es sich, gedanklich einerseits zwischen dem Erfassungs- und Verarbeitungssystem und andererseits dem Überwachungssystem im Rechnungswesen eines UN zu unterscheiden. Das Erfassungs- und Verarbeitungssystem umfasst alle Regelungen und Anweisungen, die dafür sorgen, dass die Geschäftsvorfälle im Rechnungswesen nicht zufällig, sondern nach einer bestimmten Ordnung erfasst und verarbeitet werden (vgl. Leffson (1988), S. 228). Die Einrichtungen und Maßnahmen, welche die normgerechte Erfassung und Verarbeitung der Geschäftsvorfälle sichern sollen, bilden das IKS (vgl. Kicherer (1970), S. 150), welches sowohl das Interne Steuerungssystem als auch das Interne Überwachungssystem (IÜS) umfasst. Das IÜS umfasst prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollaktivitäten (vgl. ISA [DE] 315 (2022), Rn. A153f.) .

 

Rn. 40

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Zu den prozessintegrierten Kontrollaktivitäten gehören sowohl organisatorische Sicherungsmaßnahmen als auch Kontrollen des UN. Organisatorische Sicherungsmaßnahmen dienen dazu, das geforderte Sicherheitsniveau in der Aufbau- und Ablauforganisation eines UN zu gewährleisten. Die im UN implementierten Kontrollen sollen darüber hinaus aufgetretene Fehler in der RL verhindern sowie dennoch aufgetretene Fehler aufdecken. Der AP hat dabei zu beurteilen, ob die eingerichteten Funktionstrennungen, Zugriffsbeschränkungen im IT-Bereich, Zahlungs-R, Kompetenzordnungen etc. eingehalten werden. Er hat zudem zu überprüfen, ob die Mitarbeiter ihre Funktion und ihre Verantwortlichkeit sowie die ihnen übertragenen Aufgaben im IKS genau kennen (vgl. ISA [DE] 315 (2022), Rn. A133; Baetge (1988), S. 383 (389)). Al...

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