Rn. 126
Stand: EL 36 – ET: 06/2022
Bei den statistischen Schätzverfahren kann die Überleitung zwischen Schätzwert und Inventar auf zwei Arten durchgeführt werden. Bei der Schätzmethode wird der Schätzwert als der wahrscheinlichste Wert für die Grundgesamtheit im Inventar angesetzt. Die Einzelpositionswerte ergeben sich aus der Buchführung. Einzelkorrekturen werden bei den Elementen vorgenommen, die in der Stichprobe waren. Für die übrigen Positionen lässt sich eine Zuordnung der verbleibenden Inventurdifferenz nicht begründen. Eine prozentuale Veränderung der Einzelpositionen ist nicht sinnvoll, da dies zu fehlerhaften Werten führen würde.
Die Gesamtinventurdifferenz ist zunächst um die auf die Stichprobenelemente zugeordneten Differenzen zu korrigieren. Der verbleibende Wert ist als globaler Korrekturposten im Inventar anzusetzen. Bei sehr geringen Inventurdifferenzen kann im Einzelfall vom Ansatz dieses Korrekturpostens abgesehen werden.
Rn. 127
Stand: EL 36 – ET: 06/2022
Bei der Annahmemethode (Testverfahren) sollen die Werte der Buchführung übernommen werden. Es sind somit ex ante Kriterien zu definieren, nach denen die Lagerbuchführung als bestandszuverlässig betrachtet werden und somit die Basis für das Inventar bilden kann.
Der HFA (1/1981, WPg 1990, S. 649 (656)) geht davon aus, dass eine Abweichung zwischen dem Schätzergebnis der Stichprobeninventur und dem Buchwert von bis zu 2 % noch der Bestätigung der Lagerbuchführung dienen kann. Daneben dürfen jedoch keine Zweifel an der Aussagefähigkeit der Lagerbuchführung bestehen, soll diese die Inventarfunktion übernehmen. Dies bedingt insbesondere ein funktionierendes IKS im Bereich der Bestandsführung und der Lagerbuchführung. Bei den Stichprobenelementen festgestellte Fehler sollten auch bei dieser Methode korrigiert werden.
Bei den Testverfahren gibt es definitionsgemäß Keine Inventurdifferenz. Die Verfahren testen die Lagerbuchführung und übernehmen die Werte als Inventar. Auch hier sollten festgestellte Fehler bei den Stichprobenelementen korrigiert werden. Der Ansatz einer darüber hinausgehenden globalen Inventurdifferenz unterbleibt.